Schutzkonzept
für das Wohl von Kindern und Jugendlichen in der Arbeit des Gemeindejugendringes Edemissen e.V. und der Gemeindejugendpflege Edemissen
1. Einleitung
In unseren Gruppen, Angeboten und Freizeiten betreuen wir Kinder und Jugendliche in der Alterspanne von 6 bis 17 Jahren sowie junge Erwachsene und Menschen mit Handicap bis ins Seniorenalter.
Das Schutzkonzept setzt sich mit körperlicher, geistiger und seelischer sowie sexueller Grenzüberschreitung (u.a. Nähe und Distanz) auseinander. Wir möchten unsere Teilnehmenden präventiv vor (Kindeswohl-)gefährdung schützen. Ferner bietet das Konzept auch Möglichkeiten der Intervention sowie Handlungsweisen bei Verdachtsfällen.
Unsere Teilnehmenden sollen die Möglichkeit haben und lernen, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Befindlichkeiten zu äußern, ohne Ablehnung, Ausgrenzung oder Sanktionen zu erfahren.
Unser Schutzkonzept entsteht fortlaufend und partizipativ unter Einbindung unserer ehrenamtlichen Betreuer:innen sowie unserer Teilnehmenden selber. Dabei legen wir großen Wert auf eine einfache Formulierung und eine leichte Zugänglichkeit für alle Lesenden. Wir achten bewusst darauf, das Konzept so kompakt aber nicht weniger vollständig zu formulieren. Sollten noch weitere Anliegen oder Fragen offen bleiben, finden sich entsprechende Kontaktmöglichkeiten weiter unten im Dokument.
Alle unsere Betreuer:innen und Kooperationspartner:innen, die im Alltag mit unseren Teilnehmenden in Kontakt stehen, richten sich nach diesem Schutzkonzept. Abschließend ist es unserem Team wichtig, dass sich unsere Teilnehmenden in einer sicheren und verlässlichen Umgebung bewegen und sich in einem geschützten Rahmen mit transparenten Regeln individuell und frei entfalten können.
2. Leitbild
2.1. Unsere Aufgaben
Der Gemeindejugendring Edemissen besteht seit 1976 als eingetragener Verein.
Im Jugendring verbinden sich auf Gemeindeebene selbständige Jugendgruppen und Jugendabteilungen der Vereine zur freiwilligen Zusammenarbeit, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern und dem Wohle der Jugend in der Gemeinde Edemissen zu dienen.
Die Gemeindejugendpflege Edemissen versteht sich als unterstützende und verbindende Instanz für die Belange junger Menschen innerhalb der Gemeinde. Sie schafft Rahmenbedingungen, in denen Kinder und Jugendliche ihre Interessen entfalten, Gemeinschaft erleben und eigene Perspektiven entwickeln können. Durch vielfältige Angebote, Begleitung und Kooperationen trägt sie dazu bei, positive Lebensräume zu gestalten und die Entwicklung junger Menschen ganzheitlich zu fördern. Dabei steht das Ziel im Mittelpunkt, die Interessen der Jugend zu stärken und ihr Wohlergehen nachhaltig zu sichern.
2.2. Unsere Vision
Bei all unseren Aktionen, Angeboten und Freizeiten wünschen wir uns ein gemeinschaftliches Miteinander. Wir möchten unseren Teilnehmenden auf Augenhöhe begegnen und ernst nehmen. Dabei schätzen wir jedes Individuum und knüpfen an die Stärken eines jeden einzelnen an und akzeptieren Defizite. Unsere Aktionen, Angebote und Freizeiten sollen sichere Räume und Anlaufstelle sein. Sie sollen Minderheiten schützen, bestärken und ihnen eine Stimme geben. Unser höchstes Ziel ist der Schutz unserer Teilnehmenden vor Gefährdungen jeglicher Art.
2.3. Unsere Grundwerte
Unsere Aktionen, Angebote und Freizeiten bieten keinen Platz für Rassismus, Ableismus, Homophobie, Diskriminierung jeglicher Art, übergriffiges Verhalten und sexuelle Belästigung. Dabei schätzen wir ein respektvolles Miteinander und zeigen gegenseitige Akzeptanz und Toleranz. Unser Handeln basiert auf den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
2.4. Wie setzen wir das um?
Im Umgang mit unseren Teilnehmenden stehen wir unterstützend, fördernd und beratend zur Seite. Dabei binden wir unsere ehrenamtlichen Betreuer:innen sowie unsere Teilnehmenden aktiv partizipativ mit ein. Wir agieren inklusiv, beziehungsorientiert und vermittelnd zwischen Generationen, Vereinen, Büger:innen und der Politik. Wir tolerieren keine grenzüberschreitende, diskriminierende oder sexistische Sprache. Wir thematisieren die Verwendung unangemessener Begriffe und hören nicht weg.
3. Verhaltenskodex
Selbstverpflichtung und Erklärung zum Schutze der anvertrauten Teilnehmenden
- Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, dass in der Jugendarbeit des Gemeindejugendring Edemissen e. V. und der Gemeindejugendpflege Edemissen kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.
- Ich will die mir anvertrauten Teilnehmenden sowie die anderen Jugendleiter:innen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.
- Ich respektiere die individuelle Persönlichkeit von der Teilnehmenden und Jugendleiter:innen und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.
- Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir anvertrauten Teilnehmenden sowie der anderen Jugendleiter:innen.
- Ich nehme die individuellen Empfindungen der Teilnehmenden und Jugendleiter:innen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen ernst und wahre ihre persönlichen Grenzen.
- Ich habe eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber der mir anvertrauten Teilnehmenden. Diese Position werde ich nicht missbrauchen.
- Mir ist bewusst, dass jede, auch Anbahnung einer sexuellen Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist, mit entsprechenden disziplinarischen und eventuellen strafrechtlichen Folgen.
- Abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten toleriere ich nicht und beziehe dagegen klar Stellung. Ich handle entsprechend der Situation.
- Ich nehme Grenzüberschreitungen und Verdachtsfälle durch Jugendleiter:innen und Kooperationspartner:innen oder durch Teilnehmende bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und informiere unverzüglich die Verantwortlichen meines Trägers. Nach Absprache wird (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzugezogen. Dabei steht der Schutz der mir anvertrauten Teilnehmenden an erster Stelle.
- Ich fördere bei den mir anvertrauten Teilnehmenden ein gesundes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung.
4. Personalverantwortung und Qualifikation
4.1. Welche Qualifikationen müssen unsere Ehrenamtlichen vorweisen?
| Erweitertes Führungszeugnis | – alle fünf Jahre
– Verkürzung durch Anhaltspunkte oder Stichproben möglich – Ausnahme bei kurzfristiger Mitnahme als Jugendleiter:in und unterschriebener Selbsterklärung nach Ermessen einer Verantwortlichen Person möglich |
| JuLeiCa | – Jugendleiter:innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen eine JuLeiCa oder eine gleichwertige Qualifikation (z.B. pädagogische Ausbildung) vorweisen
– Ausgenommen dabei sind Personen, die bei einzelnen Veranstaltungen infrastrukturelle Aufgaben übernehmen |
| Unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung (Verhaltenskodex) | – Bei Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit
– In regelmäßigen Abständen (spätestens alle drei Jahre) – Vor einer Freizeit |
| Vorbestrafte Personen sind von der Arbeit mit unseren Teilnehmenden ausgeschlossen! | |
4.2. Welche Kompetenzen müssen unsere Ehrenamtlichen mitbringen?
- Festigung von erworbenem Wissen
- Förderung von sicherem Umgang mit Verdachtsfällen
- gemeinsame grenzwahrende Haltung
- Reflexionsfähigkeit
- Diskussionsoffenheit
- Wissen um Kinderrechte und Täter:innenstrategien
- Umsetzung von Prävention und Intervention
5. Analyse – Risiken und Ressourcen
5.1. Risikoanalyse
Eine Risikoanalyse fragt nach Bedingungen und möglichen Situationen, die sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen und grenzverletzendes Verhalten von Kindern und Jugendlichen untereinander ermöglichen und begünstigen können. Dies erfordert die Auseinandersetzung innerhalb der Organisationen mit Themen wie Kinder- und Jugendrechte, Sexualität, Nähe und Distanz, persönliche Grenzwahrung, Ausübung von (digitaler) Gewalt, Schutz, Partizipation und Beschwerde. Die Risikoanalyse fördert die Sensibilisierung und Reflexion des Handelns von in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen und schafft die Grundlage für zukünftige Veränderungen innerhalb der Organisation. Dabei gilt es sowohl eigene Machtstrukturen zu beleuchten als auch organisational-strukturelle Aspekte wie z.B. Räume, personelle Ausstattung und spezifische Angebote, z.B. Ferienmaßnahmen mit Übernachtungen in den Blick zu nehmen. Es folgen Überlegungen zu den bereits vorhandenen Ressourcen, d.h. welche vorbeugenden Maßnahmen und Regelwerke sind bereits vorhanden, die um die Thematik „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ erweitert werden können.
5.2. Organisational-strukturelle Aspekte
Unsere Einrichtung ist offen zugänglich; dass wir Teilnehmende nicht immer im Vorfeld kennen, ist Teil dieses Ansatzes und ein damit verbundenes Risiko, dem wir verantwortungsvoll begegnen.
5.2.1. Personelle Ausstattung
Das Team gibt jedem Teilnehmenden auf Wunsch emotionale, körperliche Nähe und Sicherheit, die elementar für das Wohlbefinden der Teilnehmenden ist. Hierbei ist das angemessene Gleichgewicht zwischen Nähe und Distanz einzuhalten und die Kinder entscheiden selbst, ob und von wem sie das Angebot der emotionalen oder körperlichen Nähe annehmen. Während unserer Aktionen kann es aus verschiedenen Gründen zu Situationen kommen, in denen Teilnehmende einen erhöhten Bedarf nach Nähe haben: z. B. bei einem Spiel hingefallen, in einen Streit verwickelt gewesen, Heimweh, Liebeskummer. Wir finden Trösten wichtig und bemühen uns dabei um ein professionelles Nähe-Distanz-Verhältnis. Ein gesundes, von den Teilnehmenden gesuchtes Maß an Nähe zu geben, gehört dabei zu einer guten pädagogischen Arbeit.
Für beim Trösten möglicherweise entstehenden Körperkontakt gilt:
- Berührungen an üblichen Stellen wie Schulter oder Rücken können vertretbar sein.
- Wir sind sensibel für die Grenzen/Bedürfnisse der Teilnehmenden.
- Wir achten dabei auch auf unsere eigenen Grenzen.
- Es soll ein unverfänglicher Kontext geschaffen werden. Eine 1:1-Situation ist zu vermeiden, z. B. durch eine offene Tür.
- Es muss Transparenz im Team herrschen (kurze Absprache, anschließende Reflexion).
Stress und Personalmangel können zum Beispiel ein Risikofaktor für die pädagogische Arbeit sein. Die Gruppe wird von uns angeleitet und begleitet, während wir bewusst Raum für individuellen Rückzug lassen. Zugleich ist uns bewusst, dass wir den Umgang der Teilnehmenden untereinander nicht lückenlos überblicken und Grenzsituationen häufig schnell und differenziert einschätzen müssen. Wir nehmen wahr, dass insbesondere männlich geprägtes grenzüberschreitendes Verhalten – etwa in Form sexualisierter Sprache oder der Verletzung körperlicher Integrität – gesellschaftlich weiterhin vorkommt und teilweise bagatellisiert wird. Dieses Risiko ist uns bewusst und erhält in unserer Arbeit besondere Aufmerksamkeit.
Wir arbeiten vorrangig mit Teilnehmenden, die sich in Entwicklungsprozessen befinden und dabei auch Grenzen austesten. Dieses damit verbundene Risiko ist uns bewusst und wird von uns verantwortungsvoll begleitet.
5.2.2. Verschiedene Gefährdungsarten
- Menschen in Leitungsfunktion (Betreuende) gefährden Teilnehmende
- Menschen in Leitungsfunktion gefährden andere Menschen in Leitungsfunktion
- Teilnehmende gefährden sich untereinander
- Teilnehmende werden von Externen während unserer Aktionen gefährdet
- Teilnehmende werden außerhalb unserer Aktionen von anderen gefährdet
5.2.3. Angebote und Räume
Welche Räume werden bei welcher unserer Aktionen bespielt und wo fördern räumliche Gegebenheiten Transparenz und Sicherheit? Gibt es Orte oder Situationen, die unübersichtlich oder sensibel sind? Wo fühlen sich die Teilnehmenden sicher?
| Raum | Aktion | Übersichtlichkeit |
| Gruppenräume intern (nur für die Gruppe zugänglich) | Freizeit und Tagesaktion, Ferienprogramm, Gruppenbetrieb, Veranstaltungen und Ausbildungsmaßnahmen | sehr übersichtlich |
| Gruppenräume extern (auch für externe Personen zugänglich) | wenig übersichtlich | |
| Öffentliche Räume | wenig übersichtlich | |
| Außengelände | wenig übersichtlich | |
| Küche | übersichtlich | |
| Essraum | sehr übersichtlich | |
| Ausflugsziele | wenig übersichtlich | |
| Transportmittel (Auto, Zug) | wenig übersichtlich | |
| Sporträume (Schwimmbad, Turnhalle) | wenig übersichtlich | |
| Schlafzimmer der Teilnehmenden | gar nicht übersichtlich | |
| Schlafzimmer der Jugendleiter:innen | gar nicht übersichtlich | |
| Sanitärräume | gar nicht übersichtlich | |
| Umkleidekabinen | wenig übersichtlich | |
5.2.4. Ressourcen (vorbeugende Maßnahmen und Regelwerke)
- Wir fördern eine offene Gesprächskultur.
- Wir fördern Vertrauen, Partizipation und ein großes Maß an Mitbestimmungsrecht und Offenheit für frühe demokratische Teilhabeprozesse.
- Wir haben eine besondere Sensibilität gegenüber verbaler und nonverbaler Gewalt.
- Wir halten uns an gesetzliche Vorgaben.
- Wir achten auf eine geschlechtergetrennte Unterbringung. Ausnahmen sind nur aus wichtigen Gründen und in Abstimmung mit den Teilnehmenden und den Sorgeberechtigten möglich.
- Wir achten auf eine geschlechterspezifische Betreuung in Risikoräumen.
- Wir schützen wenig bis gar nicht übersichtliche Räume durch Wahrung der Privatsphäre unserer Teilnehmenden.
- Wir erlauben jederzeit Duschen in Badekleidung.
- Wir achten darauf, dass Duschen, Toiletten und Umkleidekabinen nicht einsehbar sind und keine Möglichkeit zu Ton- und Bildaufnahmen bieten.
- Nach Möglichkeit achten wir auf getrennte Sanitärräume für Teilnehmende und Jugendleiter:innen.
- Wir bieten die Möglichkeit von individuellen Einzelduschzeiten bei Gruppenduschräumen.
- Erziehungsberechtigte und Teilnehmende geben bei Bedarf eine Einverständniserklärung zur medizinischen und/oder pflegerischen Versorgung von Teilnehmenden.
- Wir geben emotionale und körperliche Nähe nach Entscheidung der Teilnehmenden nur im öffentlichen bzw. einsehbaren Raum.
- Wir führen regelmäßige Teambesprechungen der Betreuenden und Einzelfallbearbeitung.
- Wir sichern einen geschützten Rahmen und bewahren eine “Schweigepflicht im Team”.
- Wir verteilen Aufgaben nach Kompetenz/Zugehörigkeit.
- Wir verhindern Exklusivität (vorsichtiger Umgang mit Belohnungen).
- Wir rotieren sensible Aufgaben und agieren im 4-Augen-Prinzip.
- Bild- und Tonaufnahmen müssen durch eine entsprechende Einverständniserklärung explizit erlaubt werden. Wir achten darauf, dass keine Fotos in peinlichen und bloßstellenden Situationen gemacht werden. Innerhalb der Gruppe werden Absprachen zum Umgang mit Aufnahmen getroffen.
- Wir erstellen Regelwerke für Teilnehmende und besprechen diese im Vorhinein.
- Wir bieten wir eine Feedbackbox o.ä. an. Alle Teilnehmenden können Feedback, Kritik oder eigene Ideen äußern.
- Wir fördern einen Austausch und eine Vernetzung durch (z.B. WhatsApp) Gruppen.
- In Zimmern bzw. Zelten werden nach Möglichkeit jeweils mindestens drei Teilnehmende untergebracht.
- Ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten werden Teilnehmende und Jugendleiter:innen in der Zimmerplanung getrennt, eine gemeinsame Unterbringung erfolgt nur in besonderen Ausnahmefällen.
5.2.5. Regeln und Konsequenzen
- Ressourcenorientierte Begleitung
Wir arbeiten wertschätzend und stärken positives Verhalten durch Lob und Anerkennung. - Klärung und Transparenz
Wir legen Wert auf klare Kommunikation und die transparente Vermittlung von Regeln und Erwartungen. - Reflexion und Wiedergutmachung
Grenzverletzungen werden aufgearbeitet, Teilnehmende erhalten die Möglichkeit zur Einsicht und zur Wiedergutmachung. - Konsequente Maßnahmen im Einzelfall
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Grenzverletzungen können weitergehende Maßnahmen bis hin zum Ausschluss als letztes Mittel erforderlich sein.
6. Beratungs- und Beschwerdestruktur
Strukturen für unsere Teilnehmenden
6.1. Vertrauenspersonen
Die Vertrauenspersonen unterstützen bei einer ersten Einschätzung der Situation und dem weiteren Vorgehen, bezieht Fachberatungsstellen mit ein, vermittelt professionelle Hilfe für Betroffene und ist für die Informationsweitergabe verantwortlich. Außerdem weist sie auf ein weiteres Vorgehen hin und dokumentiert selbst das Geschehen. Die Vertrauensperson muss nicht zwingend erste Ansprechperson der Teilnehmenden sein, ist aber zwingend von den jeweiligen Jugendleiter:innen, Kooperationspartner:innen und Hauptamtlichen über Verdachtsfälle zu informieren. Sie ist für die Einleitung von weiteren Maßnahmen verantwortlich.
6.2. Feste Vertrauenspersonen
Der Vorstand des Gemeindejugendringes Edemissen e.V. sowie die Gemeindejugendpflege Edemissen benennt folgende Personen als feste Vertrauenspersonen, die bei allen Anliegen in Zusammenhang mit den Inhalten des Schutzkonzeptes jederzeit kontaktiert werden können und die Anliegen entsprechend ihrer Dringlichkeit behandeln:
| Name | Funktion | Kontakt |
| Heike Mika | Hauptamtliche Jugendpflegerin | +49 151 15909933
heike.mika@edemissen.de |
| Simon Köhler | Ehrenamtlicher
Vorstand GJR Edemissen |
+49 152 56157151
mail@simonkoehler.net |
6.3. Vertrauenspersonen je Angebot
Im Vorfeld von Aktionen, Angeboten und Freizeiten werden zwei Vertrauenspersonen benannt, die allen Teilnehmenden im Vorhinein bekannt sind. Diese Vertrauenspersonen sollten mindestens aus eine:r Jugendpfleger:in sowie einer volljährige ehrenamtlichen Person (nach Möglichkeit mit Erfahrung und pädagogischem Hintergrund) aus verschiedenen Geschlechtern bestehen.
7. Interventionsplan
Der Interventions- oder Notfallplan regelt das Vorgehen im Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt und grenzüberschreitendem Verhalten und bietet Verantwortlichen einen klaren Handlungsrahmen. Im Zentrum steht, den Schutz der Betroffenen sicherzustellen und die Integrität aller Beteiligten zu wahren, um ggf. auch die Rehabilitation von zu Unrecht Beschuldigten zu ermöglichen. Grundsätzlich gilt: Bei Verdachtsfällen ist die Vertrauensperson zu informieren und entscheidet ggf. in Absprache mit Beratungsstellen über das weitere Vorgehen. Alle Beteiligten dokumentieren den Fall.
In Bezug auf Grenzverletzungen und sexuellem Missbrauch oder Übergriffs ist es wichtig, präventiv zu handeln. Daher gilt:
- Klare Grenzen setzen.
- Für Anzeichen sensibel sein, sich im Team offen dazu austauschen.
- Transparenz im Team! Besser einmal mehr als einmal zu wenig darüber sprechen.
- g direkt bei der betreffenden Person ansprechen (zu zweit, im Idealfall männlich und weiblich).
Beim Umgang mit Grenzverletzungen, dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs/Übergriffs und dem Bericht von Teilnehmenden davon sind folgende Verhaltensweisen wichtig:
- Ruhe bewahren: Vermeide unüberlegte Reaktionen. Verfalle nicht in Aktionismus.
- Ernstnehmen: Glaube dem:der Teilnehmenden. Mache deutlich, dass die betroffene Person keine Schuld am Geschehen hat.
- Sachliche Abklärung der Situation: Bleibe sachlich. Stelle keine Suggestivfragen.
- Keine leeren und falschen Versprechungen: Versprich nichts, was du nicht halten kannst. Mache dein Vorgehen transparent.
- Unterbinden des grenzverletzenden Verhaltens: Geht es um ein Verhalten vor Ort, muss die Wiederholung verhindert werden.
Das weitere Vorgehen leitet die Vertrauensperson oder die Leitung ein (Kontakt zur Fachberatung, Information des Trägers, ggf. Kontakt zum Jugendamt oder Polizei).
7.1. Menschen in Leitungsfunktionen gefährden Teilnehmende
- Bei Information des Teams vor Ort durch Teilnehmende: Sorgeberechtigte informieren. Sachlich bleiben und nur wiedergeben, was unstrittig ist.
- Getrennte klärende Gespräche mit allen Beteiligten führen: Sachverhalt abklären. Immer mit mindestens zwei Teammitgliedern (4-Augen-Prinzip).
- In jedem Fall eine Fachberatungsstelle hinzuziehen und Fachkompetenz ans Team weitergeben.
- Die betroffene Person schützen und den Kontakt zum Menschen in Leitungsfunktion vermeiden.
- Mensch in Leitungsfunktion, je nach Ergebnis der Gespräche, aus dem Team nehmen.
- Erweist sich später die Unschuld, ist eine offizielle Entschuldigung dringend erforderlich!
- Sorgeberechtigte und Teilnehmender Person freistellen, ob die betroffene Person weiterhin in der Maßnahme bleibt.
7.2. Menschen in Leitungsfunktionen gefährden andere Menschen in Leitungsfunktionen
- Ist die betroffene Person minderjährig: Sorgeberechtigte informieren. Sachlich bleiben und nur wiedergeben, was unstrittig ist.
- Getrennte klärende Gespräche mit allen Beteiligten führen: Sachverhalt abklären. Immer mit mindestens zwei Teammitgliedern (4-Augen-Prinzip).
- In jedem Fall eine Fachberatungsstelle hinzuziehen und Fachkompetenz ans Team weitergeben.
- Die betroffene Person schützen und den Kontakt zum mutmaßlichen Täter vermeiden.
- Täter, je nach Ergebnis der Gespräche, aus dem Team nehmen.
- Erweist sich später die Unschuld, ist eine offizielle Entschuldigung dringend erforderlich!
- (Sorgeberechtigte) und betroffener Person freistellen, ob diese weiterhin in der Maßnahme bleibt.
7.3. Teilnehmende gefährden sich untereinander
- Getrennte klärende Gespräche mit allen Beteiligten führen: Sachverhalt abklären. Immer mit mindestens zwei Teammitgliedern (4-Augen-Prinzip). Je nach Situation kann es zu einem gemeinsamen Gespräch kommen.
- Die betroffene Person schützen und den Kontakt zum mutmaßlichen Täter vermeiden.
- Mutmaßlichen Täter, je nach Ergebnis der Gespräche, von der Aktion ausschließen.
- Erweist sich später die Unschuld, ist eine offizielle Entschuldigung dringend erforderlich!
- (sexuell) übergriffiges Verhalten von Teilnehmenden kann verschiedene Ursachen haben. Eventuell benötigen sie selbst Hilfe. Die Fachberatungsstelle sollte diesbezüglich hinzugezogen werden.
- Je nach Intensität des Übergriffs muss auch die Verarbeitung des Geschehens bei (scheinbar) unbeteiligten anderen Teilnehmenden gewährleistet werden.
7.4. Teilnehmende werden von Externen Personen während unserer Aktionen gefährdet
- Sorgeberechtigte informieren. Sachlich bleiben und nur wiedergeben, was unstrittig ist. In Abstimmung weitere rechtliche Schritte einleiten.
- Externe Person von unserer Aktion ausschließen. Je nach Gefahr auch Ausschluss für weitere Maßnahmen möglich.
- Teilnehmende schützen und keinen weiteren Rahmen für Gefährdung bieten.
- Die Vertrauensperson und-oder Leitung holt sich Unterstützung einer Fachberatungsstelle.
- Je nach Intensität des Übergriffs muss auch die Verarbeitung des Geschehens bei (scheinbar) unbeteiligten anderen Teilnehmenden gewährleistet werden.
7.5. Teilnehmende werden außerhalb unserer Aktionen von anderen gefährdet
- Die Vertrauensperson und oder Leitung holt sich Unterstützung einer Fachberatungsstelle.
- Der Begriff Kindeswohlgefährdung umfasst nicht nur einen sexuellen Missbrauch oder Übergriff, sondern auch eine andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns durch sorgeberechtigte oder -verantwortliche Personen und kann zu langfristigen körperlichen, seelischen und geistigen Beeinträchtigungen bei der Entwicklung des Kindes bis hin zum Tod führen.
- Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne einer Vernachlässigung liegt dann vor, wenn über einen längeren Zeitraum Versorgungsleistungen ausbleiben, die zur physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wären. Hierbei kann zwischen körperlicher Vernachlässigung (Nahrung, Kleidung, Hygiene etc.), kognitiver und erzieherischer Vernachlässigung (Delinquenz, Mangel an Konversation, Spiel und anregenden Erfahrungen etc.) sowie emotionaler Vernachlässigung (fehlende Reaktion auf Signale des Kindes etc.) unterschieden werden. Darunter fällt auch eine unzureichende Beaufsichtigung des Kindes. Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne der Kindesmisshandlung umfasst körperliche Misshandlungen (Schläge, Tritte etc.), sexuelle Misshandlungen (sexuelle Handlungen am Kind oder vom Kind gefordert etc.) und/oder emotionale Misshandlungen (Herabsetzung, Entwertung, Beschimpfung etc.).
7.6. Aufarbeitung
Schutz und Aufarbeiten für die betroffene Person stehen an erster Stelle.
Um ein effektives Schutzkonzept zu etablieren, ist es wichtig, dennoch einen objektiven Blick zu behalten. Wenn ein:e Täter:in bereit ist, Verantwortung für das Handeln zu übernehmen und Hilfe bei der Aufarbeitung sucht, kann dies ein wichtiger Schritt sein. Hierfür können spezielle Therapieangebote oder Gespräche mit Fachleuten bzw. externen Fachberatungsstellen hilfreich sein. Auch für Täter:innen gilt, dass eine vertrauliche und professionelle Beratung notwendig ist, um sie bei der Bewältigung der Tat zu unterstützen.
Falschverdächtigungen sind nicht nur für die betroffene Person belastend, sondern auch für die beschuldigte Person. Es ist wichtig, dass in solchen Fällen eine gründliche Untersuchung durchgeführt wird, um zu klären, ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht. Wenn sich herausstellt, dass es sich um eine Falschverdächtigung handelt, muss die beschuldigte Person rehabilitiert werden. Hierfür können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise eine öffentliche Entschuldigung oder die Entfernung von Vorwürfen aus der Personalakte. An dieser Stelle wird die Beratung durch externe Fachleute zu Rate gezogen, um die psychischen Belastungen der falsch beschuldigten Person zu bewältigen.
7.7. Anlauf- und Beratungsstellen
| heckenrose
Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewal |
Wallstr. 31a
31224 Peine Telefon: 05171 / 15586 |
https://www.heckenrose-peine.de |
| Kinderschutzbund Peine | Werderstr. 15
31224 Peine Telefon: 05171 / 487078 |
https://kinderschutzbund-peine.de |
| BISS-Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt | Wallstr. 31
31224 Peine Telefon: 05171 / 588290 Mail: biss.peine@t-online.de |
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/organisation/biss-beratungsstelle-bei-haeuslicher-gewalt.html |
| Jugendamt Peine | Burgstr. 1
31224 Peine Telefon: 05171 / 401 234 5 |
https://www.landkreis-peine.de/Themen-Leistungen/Themen/Jugend-Familie/ |
| pro familia Beratungsstelle | Bahnhofstr. 25
31224 Peine Telefon: 05171 / 18065 Mail: peine@profamilia.de |
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/niedersachsen/peine |
| Krisenhilfe Peine | Maschweg 21
31224 Peine Telefon: 05171 / 401 8899 |
https://www.landkreis-peine.de/Themen-Leistungen/Themen/Gesundheit-Soziales/Sozialpsychiatrischer-Dienst/ |
| Queere Beratungsstelle | Paritätischer Wohlfahrtverband Niedersachsen e.V.
Kreisverband Peine Werderstr. 49 31224 Peine Telefon: 05171 / 80 72 42-0 |
https://www.paritaetischer.de/kreisverbaende/peine/unsere-angebote/beratungsstelle-queerness/ |
8. Revisionsverlauf
Unser Schutzkonzept wird fortlaufend bei Personalwechsel, spätestens alle zwei Jahre überarbeitet. Alle Beteiligungen, Änderungen und Revisionen sind hier zu finden. Nach Beschluss durch die Vollversammlung des Gemeindejugendrings Edemissen e.V. bedarf es für alle weiteren Änderungen lediglich eines Vorstandsbeschlusses.
| Thema | Beteiligte | Zeitraum |
| Fortbildung zum Thema Schutzkonzept | Vorstand des Gemeindejugendrings Edemissen e.V. und Gemeindejugendpfleger:innen | 14.02.2026 |
| Ersterarbeitung der Inhalte und Auseinandersetzen mit dem Thema und der Struktur | Vorstand des Gemeindejugendrings Edemissen e.V. und Gemeindejugendpfleger:innen | 27.02.-01.03.2026 |
| Ausformulierung und erster Entwurf eines Schutzkonzeptes | Vorstandsmitglied Simon Köhler und Gemeindejugendpflegerin Heike Mika | 21-22.04.2026 |
| Vorbereitung Moderation Beteiligungsveranstaltung | Treffen der Moderator:innen: Vorstandsmitglieder Simon Köhler + Mieke Hufen sowie Jugendpfleger John Dehler + Heike Mika | 27.04.2026 |
| Beteiligungsveranstaltung der Teilnehmenden | Vorstand des Gemeindejugendringes Edemissen e.V., Gemeindejugendpfleger:innen, Kinderschutzbund Landesverband und Teilnehmende | 02.05.2026 |
| Zustimmung des Bürgermeisters | Bürgermeister der Gemeinde Edemissen Tobias Faust | vorgelegt am 07.05.2026 |
| Finalisierung und Beschluss durch Vollversammlung | Vollversammlung des Gemeindejugendring Edemissen e.V. und Gemeindejugendpfleger:innen | 20.05.2026 |

